Umweltbildung
"Umwelterziehung in der beruflichen
Bildung"
Ziele - Aufgaben - Vorgaben
1. Lernziele
Die Schüler sollen
* die Einsicht gewinnen, dass Umweltschutz notwendig ist,
* befähigt werden, ökologisch verantwortungsvolles Verhalten zu
entwickeln,
* die Umwelterziehung als eine Erziehung zu einem Leben im Einklang mit
sich
selbst, mit anderen Menschen und mit der natürlichen und kulturellen
Mitwelt
verstehen,
* individuelle Ängste abbauen und verarbeiten lernen,
* ökologische Handlungskompetenz erwerben,
* eine positive Einstellung zur Zukunft entwickeln
2. Lehrziele
Die Lehrer sollen
* Umwelterziehung als einen Auftrag verstehen,
* die Umwelterziehung als eine fächerübergreifende Bildungs- und
Erziehungsaufgabe im Unterricht der Berufsschule begreifen,
* als positives und konstruktives Vorbild ihre Schüler motivieren,
* an religiöse und ethische Grundwerte in Form von handlungsorientiertem
und fächerübergreifendem Unterricht anknüpfen,
* den sach- und fachbezogenen Lebens- und Berufsbezug herstellen
Arbeitsauftrag: Formulieren Sie für
Ihren Unterricht weitere Lehr- und Lernziele der Umwelterziehung
in der beruflichen Bildung.
3. Grobziele
* Oberstes Bildungsziel: "Verantwortungsbewusstsein für
Natur und
Umwelt" (Art. 131 Abs. 2 BV)
Umwelterziehung soll
* die jungen Menschen zu einem liebevollen
Naturverständnis
und zur
Ehrfurcht vor der Schöpfung führen,
* sie befähigen, die vielfältigen, wechselseitigen Abhängigkeiten
zwischen
Natur, Mensch und Umwelt zu verstehen,
* sie aus dem Bewusstsein dieser Zusammenhänge die Verantwortung
jedes einzelnen und der Gemeinschaft für die Umwelt erkennen
lassen,
* ihre Bereitschaft wecken und fördern, an einer Lösung bestehender
Umweltprobleme mitzuarbeiten und
* sie fähig und bereit machen zu ökologisch notwendigem Handeln auch
über den persönlichen Bereich hinaus.
* Die Schule muss den Schülern die Gelegenheit geben, Erlebnisfähigkeit,
Wertbewusstsein sowie Urteils- und Handlungsfähigkeit zu entfalten.
(vgl. Art. 3 Abs. 2 und Art. 141 BV)
4. Vorgaben
* Gründung der Agenda 21 auf dem
Weltumweltgipfel 1992 in Rio de Janeiro
* Regierungserklärung des Bayerischen Ministerpräsidenten
Dr. Edmund
Stoiber vom 19. Juli 1995
* Konstituierung des Umweltforums Bayern (08. Januar 1996)
* Entwicklung der Bayern-Agenda 21 (16.12.1997)
* Einrichtung des Arbeitskreises "Umwelt und Bildung"
* Gründung des Unterarbeitskreises "Berufliche Bildung"
* Verfassung des Freistaates Bayern (Art. 131 Abs. 2)
* Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
(Art. 2
Abs. 1)
* Richtlinien für die Umwelterziehung an bayerischen Schulen vom
30. Mai
1990 (KWMBl I 1990 S. 173)
* Modellversuch "Umwelterziehung - Eine Aufgabe der Berufsschulen"
(KMS
vom 23.11.1993 Nr. VII/6 - 13/136 557) zur didaktisch-methodischen
Umsetzung
http://www.umweltonline.de/
http://www.bdkj-bayern.de
http://www.ejb.de
http://www.jbn.de
Dr. Hermann, StD Umweltbeauftragter
(Stand: März 2000)
zur
Umweltwebsite der
Staatlichen
Berufsschule Neumarkt i.d.OPf
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