Die übrigen Begriffe
Wie an mehreren Beispielen darzulegen sein wird, ist die gute
fachliche Praxis ein Begriff mit dynamischem Inhalt. Die
ordnungsgemäße Landwirtschaft beachtet im Einklang mit den
Gesetzen die vorhandenen Rechtsgrundlagen, in welchen der Begriff
gute fachliche Praxis (synonym: gute landwirtschaftliche Praxis)
als handwerklich saubere Arbeit in der Landwirtschaft
festgeschrieben ist. Die gute fachliche Praxis ist als dynamische
Formulierung ein unbestimmter Rechtsbegriff. Solche Begriffe
verschließen sich einer abschließenden allgemeinverbindlichen
inhaltlichen Bestimmung (Legaldefinition), weil sie einer Vielzahl
veränderlicher Größen Rechnung tragen müssten.
Schon aus diesem Grund ist die zu beobachtende Tendenz
abzulehnen, den Begriff der guten fachlichen Praxis näher zu
regeln und zu kodifizieren und ihn damit zu versteinern. Diese
Ablehnung lässt sich auch schon aus dem gesetzlichen Begriff
"gute fachliche Praxis" ableiten. Indem der Gesetzgeber
auf den Begriff der Praxis abstellt, macht er gerade deutlich,
dass es ihm nicht darum geht, die Beachtung einer Summe
geschriebener Regeln anzuordnen. Er ist vielmehr bereit, die
vorhandene fachliche Praxis anzuerkennen, soweit sie gut ist, d.h.
dem durch Wissenschaft, Beratung und praktische Anwendung
gebildeten Wissens- und Praxisstand entspricht. Eine Kodifizierung
in untergesetzlichen Regelwerken oder in Verwaltungsvorschriften würde
dem nicht entsprechen und die notwendige Dynamik nicht bieten können.
In der in Deutschland geführten Diskussion werden darüber
hinaus Begriffe wie konventionelle, integrierte Landwirtschaft
oder ökologischer Landbau verwendet. Als Bezeichnungen einzelner
Produktionsrichtungen der Landwirtschaft können sie jedoch nicht
zur Unterscheidung in "nachhaltig" oder "nicht
nachhaltig" bzw. "gute fachliche Praxis" oder nicht
etc. verwendet werden
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