Anbaupause |
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Notwendige Mindestzeitspanne in Jahren,
die als Anbauabstand bis zum Wiederanbau einzuhalten ist. Sie steht
in enger Wechselbeziehung zur Anbaustruktur. So begrenzt beispielsweise
eine Anbaupause von drei Jahren den Anteil dieser Fruchtarten am Ackerflächen-Verhältnis
der Fruchtfolge auf 25 %. |
agronomisch |
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ackerbaulich |
Brache |
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Teilweises oder vollständiges
Aussetzen des Anbaues auf einer bestimmten Fläche im Verlaufe
unterschiedlicher Zeiträume. Je nach Zeitdauer, Agrartechnik
und Einsatz von Zwischenfrüchten werden Voll- und Teilbrache,
Schwarz- und begrünte, einjährige (Rotationsbrache) und
mehrjährige Brache unterschieden. |
Blattfrüchte |
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In der Fruchtfolge
alle Nichtgetreidearten einschließlich des Grün- und Silomaises
sowie des Ackergrases. Sie werden als tragende Fruchtarten
bezeichnet. |
Bodenfruchtbarkeit |
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Zusammenfassung aller
vorhandener phys., chem. und biol. Eigenschaften des Bodens, um Pflanzen
als Standort zu dienen (Nährstoffversorgung, Luft- und Wasserhaushalt). |
Doppelfruchtwechsel |
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Der zweijährige
alternierende Anbau in Form von Vierfeldergliedern
2 x Blattfrucht - 2 x Halmfrucht wird als Doppelfruchtwechsel bezeichnet. |
Dreifelder-
wirtschaft |
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im 8. Jahrhundert
Wechsel zwischen:
Brache, Wintergetreide,
Sommergetreide
später verbessert zu:
1. Brachfrucht (Hack- oder Futterfrucht)
2. Getreide (Winter- oder Sommergetreide)
3. Getreide (Winter- oder Sommergetreide)
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Düngemittel |
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Stoffe, die das Wachstum, den Ertrag
bzw. die Qualität von Pflanzen verbessern.
Man unterscheidet zwischen organischen Düngemittel (Stallmist,
Gülle oder Gründüngung, Kompost) und mineralischen
Dünger (Handels- oder Mineraldünger z.B. Branntkalk, Kali,
Kalkammonsalpeter). |
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Fruchtarten |
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tragende Fruchtarten >>
Blattfrüchte; abtragende Fruchtarten
>> Halmfrüchte |
Fruchtfolge |
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Zeitliche Aufeinanderfolge
im Anbau von Kulturpflanzen. Sie kann durch Zusätze näher
bezeichnet werden, z. B. Getreidefolge, Blattfruchtfolge, Halmfruchtfolge.
Zeitliche Aufeinanderfolge der Fruchtfolgeglieder vom ersten (tragenden)
Blattfruchtfeld bis zum letzten (abtragenden) Getreidefeld. |
Fruchtfolgeglied |
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Kulturpflanze innerhalb
einer Fruchtfolge
Vierfelderglieder bestehen z. B. aus einer Blattfrucht
und drei nachfolgenden Getreidefeldern,
Dreifelderglieder aus einer Blattfrucht und zwei Getreidefeldern. |
Fruchtwechsel |
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Jährlich alternierender
Anbau von Blatt- und Halmfrüchten
in Hauptfruchtstellung in Form von Zweifeldergliedern. Doppelfruchtwechsel
oder Überfruchtwechsel |
Fruchtfolgewirkung |
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Einfluss der gesamten
Rotation auf die Ertragsleistung der angebauten Fruchtarten und auf
die Bodenfruchtbarkeit. Die Fruchtfolgewirkung kann in die Wirkung
des zugrundeliegenden Ackerflächenverhältnisses und die
Wirkung der spezifischen Aufeinanderfolge der Fruchtarten gegliedert
werden. |
Fruchtfolgeschäden |
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Folgen einseitigen
Anbaus einer Kulturpflanze; einseitige Verunkrautung, Gareverlust,
bes. starke Ausbreitung pilzlicher oder tierischer Schädlinge
in einem Bestand. |
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Halmfrüchte |
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Alle Getreidearten einschließlich
Körnermais sowie alle Getreide-Hülsenfruchtgemenge mit weniger
als 30 % Hülsenfrüchten. Sie werden als abtragende Fruchtarten
bezeichnet. |
Hauptfrucht |
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Alle Fruchtarten, die in der
gesamten oder in der überwiegenden Vegetationsperiode
auf dem Feld stehen. |
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Leguminosen |
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Hülsenfrüchte, welche
Stickstoff aus der Luft binden und im Boden speichern; z.B. Kleearten,
Luzerne, Ackerbohnen, Erbsen, Wicken oder Lupinen. |
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Monokultur |
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Mehr als fünfjähriger,
meist langjähriger Nacheinanderbau der gleichen Fruchtart (Daueranbau,
Langzeitanbau). |
Nachfrucht |
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Die der Hauptfrucht auf derselben
Fläche folgende Hauptfrucht. |
Nematoden |
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bodenbürtige Schaderreger,
Fadenwürmer |
Pathogen |
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Substanz, die eine Krankheit
hervorruft. |
phytomedizinisch |
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pflanzenmedizinisch |
Restriktion |
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Einschränkung |
Schlagfruchtfolge |
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Gesonderter und variabel
gestalteter Anbauablauf vorrangig auf Einzelflächen mit besonders
ungünstigen oder im Betrieb wenig verbreiteten Produktionsbedingungen. |
Einmalige Selbstfolge |
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Zweijähriger
Nacheinanderbau der gleichen Hauptfrucht. |
Mehrjährige Selbstfolge |
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Drei- bis fünfjähriger
Nacheinanderbau der gleichen Hauptfrucht. |
Selbstverträglichkeit |
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Eigenschaft von
Fruchtarten, auf den ein- oder mehrmaligen Nacheinanderbau günstig
oder ohne wesentlichen Ertragsabfall
zu reagieren. Fruchtarten, die in diesem Sinne nach sich selbst angebaut
werden können, sind selbstverträglich.
Fruchtarten, bei denen Aufeinanderfolge oder Selbstfolge negative
Wirkungen auf den Ertrag, die Qualität oder den Boden auftreten,
sind miteinander oder mit sich selbst unverträglich. |
transgen |
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genetisch verändert |
toxisch |
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giftig |
Überfruchtwechsel |
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Fruchtfolgeglieder
mit überwiegendem Blattfruchtanteil werden als Überfruchtwechsel
gekennzeichnet. |
Übergangsfolge |
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Eine ein- bis zweijährige
Anbaufolge zur Einführung geplanter oder Umstellung vorhandener
Fruchtfolgen. |
Vegetationszeit |
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Zeitabschnitt, in dem
die Pflanzen aktiv sind; d.h. wachsen, blühen und fruchten. Zeit,
in der die Tagesmitteltemperatur über 5°C liegt. |
Virulenz |
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Fähigkeit zur Ansteckung
einer Krankheit. |
Vorfrucht |
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Die dem Anbau der nachfolgenden
Fruchtart - der Nachfrucht - auf derselben
Fläche vorangestellte Hauptfrucht. |
Vorfruchtanspruch |
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Anforderung einer Fruchtart
an die Vorfrucht. Der Vorfruchtanspruch schließt Anforderungen
an die agrotechnischen Termine, an den Bodenzustand und an phytosanitäre
(die Gesundheit der Pflanze) Faktoren ein. |
Zweitfrucht |
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Fruchtarten, die nach Winterzwischenfrüchten
zum Anbau gelangen. |
Zwischenfrüchte |
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Fruchtarten, die zum Schließen
von Anbaulücken oder Teilbrachen zwischen zwei Hauptfrüchten
angebaut werden und damit eine bessere Nutzung der Vegetationszeit
ermöglichen. In Abhängigkeit von der Aussaatzeit und Nutzungszeit
werden Winter- und Sommerzwischenfrüchte unterschieden. |
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© 2000 Walter Janka
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